1. Einleitung
Ob nun der Kredit für das neue Auto oder der Onlinekredit, mit dem die neue Einrichtung finanziert wurde – allein 2020 wurden in Deutschland mehr als 6 Millionen neue Kreditverträge geschlossen. Dabei stellt eine Finanzierung immer die bequemste Möglichkeit dar, um sich größere Anschaffung leisten zu können, sofern die eigene Liquidität es nicht hergibt. Unter Umständen entpuppt sich der abgeschlossene Kreditvertrag jedoch als kostenintensive Finanzausgabe. In diesen und weiteren Fällen kann darüber nachgedacht werden, einen bestehenden Kredit einfach durch einen anderen abzulösen.
2. In diesen Fällen ist eine Ablösung sinnvoll
Ein bestehender Kredit sollte immer dann durch beispielsweise einen Onlinekredit abgelöst werden, wenn dieser günstiger ist. Auch mehrere bestehende Kredite können durch eine neue und weitaus günstigere Finanzierung abgelöst werden. Auf diese Weise muss nur noch eine Rate für die bestehende Verbindlichkeit gezahlt werden, sodass sich eine deutliche Ratenersparnis erzielen lässt. Sofern eine Ablösung in Betracht gezogen wird, sollten bei dieser aber auch die möglichen Abschlusskosten berücksichtigt werden. Die Bank kann bei der Kündigung eines oder mehrerer Kredite eine Entschädigungszahlung verlangen. Diese wird im jeweiligen Kreditvertrag auch als Vorfälligkeitsentschädigung aufgeführt. Neben der noch offenen Kreditsumme muss also auch diese Entschädigungssumme durch den neuen Kredit abgedeckt werden.
Laut der EU-Verbraucherkreditrichtlinie muss sich die Vorfälligkeitsentschädigung für Kredite mit einem Abschlussdatum nach dem 10. Juni 2010 in prozentualer Form an der Restschuld orientieren. Bei einer noch bestehenden Laufzeit von 12 Monaten kann die Bank demnach nicht mehr als 1 Prozent der Restschuld als Entschädigung verlangen. Bei einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten liegt die Entschädigung bei max. 0,5 Prozent.
Das Ablösen eines bestehenden Kredits empfiehlt sich aber nicht nur bei einer besseren Zinslage, sondern auch unter Berücksichtigung einer verbesserten Einnahmesituation. Sofern bei gleichbleibenden Ausgaben mehr Einnahmen vorhanden sind, verbessert sich auch die Bonität des Kreditnehmers. Eine verbesserte Bonität wiederum wirkt sich positiv auf die zu zahlenden Zinsen aus. Zusätzlich können durch die bessere Zahlungsfähigkeit auch Laufzeit und monatliche Rate optimiert werden. Eine kleinere Rate als die bisher zu zahlende Kreditverpflichtung ist ebenso möglich wie eine längere Laufzeit – sofern dies gewünscht wird.
3. Mit Bedacht an die Ablösung herangehen
Bevor mögliche Kreditangebote eingeholt und verglichen werden, sollten sich die Kreditnehmer zunächst einmal einen Überblick über die bestehende Restschuld des Kredits oder der Kredite und die möglichen Ablösegebühren (Vorfälligkeit) verschaffen. Für Ratenkredite kann bei der Bank eine Ablösebescheinigung angefordert werden. In dieser lassen sich nicht nur alle relevanten Informationen zum Kredit und den anfallenden Kosten bei einer vorzeitigen Ablösung finden. Eine solche Bescheinigung ist auch hilfreich, um den Antragsprozess für den neuen Kredit zu beschleunigen. Grundsätzlich sollte bei dem neuen Onlinekredit etc. angegeben werden, dass dieser zur Ablösung von bestehenden Verbindlichkeiten verwendet werden soll. Mithilfe der Ablösebescheinigung hat der neue Kreditgeber alle notwendigen Informationen auf einen Blick und kann den bestehenden Kredit oder die Kredite möglichst schnell ablösen. Zum Anfordern der Bescheinigung müssen die alten Finanzierungen noch nicht gekündigt werden. In der Regel werden für die Erstellung der Ablösebescheinigung vonseiten der Banken jedoch Gebühren erhoben.
4. Alten Kredit richtig kündigen
Sofern eine neue Finanzierung zur Ablösung der bestehenden Verbindlichkeiten abgeschlossen wurde, sollte mit dem neuen Kreditgeber über die Kündigung der bestehenden Kredite gesprochen werden. Erfolgt die Kündigung der Finanzierung durch den Kreditgeber oder muss der Kreditnehmer den Kredit kündigen. Hier lassen sich je nach Anbieter verschiedene Vorgehensweisen finden.