1. Einleitung
Nachdem im Jahr 2021 die Renten nicht erhöht wurden, können Rentnerinnen und Rentner aus Ost und West 2002 mit einer deutlichen Rentenerhöhung rechnen. Die sogenannte Nullrunde aus dem vergangenen Jahr soll mit einem Rentenanstieg kompensiert werden. Nach aktuellen Schätzungen sollen die Rentenbezüge um 5,95 Prozent in den alten Bundesländern und um 5,18 Prozent in den neuen Bundesländern steigen. Dabei bleibt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung jedoch mindestens bis 2023 stabil. Derzeit liegt der Beitrag bei 18,6 Prozent. Aus dem Rentenversicherungsbericht 2021 der Bundesregierung lassen sich zudem noch weitere Informationen entnehmen.
2. Rentenversicherung: Deutlicher Anstieg, dann folgt die Wende
Nach den aktuellen Berechnungen wird aber nicht nur der Beitrag für die Rentenversicherung 2030 21,2 Prozent betragen, sondern bereits 2035 bei 22,4 Prozent liegen. Nach Einschätzungen der Bundesregierung wird das Rentenniveau in den kommenden Jahren steigen und somit einen Wert von 49,4 Prozent erreichen. Allerdings wird es bereits 2035 wieder auf 45,8 fallen – so zumindest die Prognose.
3. Rentenanpassung für Ost und West
Schon jetzt zeigt sich jedoch deutlich, dass sich das Rentenniveau in den neuen Bundesländern deutlich dem der alten Bundesländer nährt. So soll der aktuelle Rentenwert in Ostdeutschland zum 01. Juli 2022 von aktuell 97,9 Prozent auf 98,6 Prozent steigen. Und die Rentenanpassung geht weiter. Laut Rentenversicherungsbericht soll der Rentenwert Ost ab dem 01. Juli 2024 den gleichen Wert wie im Westen erreicht haben. In diesem Fall ist jedoch noch eine Vergleichsprüfung vorgesehen.
Somit folgt die Rentenangleichung nur an der tatsächlich entwickelten Lohnentwicklung in Ostdeutschland. Grundsätzlich beschreibt der Rentenwert die monatliche Rente eines Durchschnittsverdieners nach einem Jahr der Rentenbeitragszahlung.
4. 2022: höherer Steueranteil für Rentner
Allerdings bringt das neue Jahr vor allem für Neurentner auch eine eher unschöne Nachricht mit sich. Alle, die 2022 in den Ruhestand gehen, müssen auch einen höheren Teil der Rente versteuern. Denn mit dem Beginn des neuen Jahres steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 81 auf 82 Prozent. Auf diese Weise sind nur noch 18 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Für die Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Zudem wurde auch die reguläre Altersgrenze angehoben.
Mit Beginn des Jahres wurde diese auf 65 Jahre und 11 Monate angehoben. Betroffen sind in diesem Fall Versicherte, die 1957 geboren sind und somit 2022 65 Jahre alt werden. Für alle anderen erhöht sich das Eintrittsalter weiter. Erst 2031 ist die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.