1. Einleitung
Zum 1. Juni kommt der langersehnte Tankrabatt. Dieser soll als Entlastung für die Autofahrer, aufgrund der steigenden Benzinpreise, angesehen werden. Doch im Zusammenhang mit dem kommenden Rabatt befürchten auch viele Verbraucherschützer und Autofahrer, eine Benzinknappheit. Schließlich werden durch die zu erwartenden niedrigeren Benzinpreise zahlreiche Autofahrer das Angebot in Anspruch nehmen. Schon jetzt schlagen einige Tankstellen Alarm und sehen sich dem Ansturm der Autofahrer nicht gewachsen. Doch welche Alternativen haben Autofahrer, wenn es an der Zapfsäule des Vertrauens kein Benzin mehr gibt?
2. Öffentliche Verkehrsmittel anstatt des Autos
Nicht nur der Umwelt zuliebe, sondern vor allem aufgrund der steigenden Benzinpreise sind bereits in den letzten Monaten immer mehr Autofahrer auf die öffentlichen Verkehrsmittel umgestiegen. Dieses Vorhaben wird mit dem 9-Euro-Ticket jetzt vielleicht noch ein wenig attraktiver. Denn auch dieses Ticket kann ab dem 1. Juni für Bus und Bahn genutzt werden. Für einen ganzen Monat zahlen die Besitzer lediglich 9 Euro und können jegliche Verkehrsanbindungen des regionalen Verkehrs nutzen.
3. Fahrgemeinschaften gründen, um Benzin und Geld zu sparen
Wer nicht unbedingt auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sein möchte, kann auch Fahrgemeinschaften gründen. Auf diese Weise lässt sich nicht nur Benzin, sondern auch Geld sparen. Dementsprechend sind Fahrgemeinschaften unter Freunden, Nachbarn oder Arbeitskollegen sehr beliebt. Vor allem zusammen mit mehreren Personen lässt sich auf diese Weise der Arbeitsweg leichter und unkomplizierter realisieren, während zeitgleich der Benzinverbrauch in Grenzen gehalten wird.
4. Zuschüsse Arbeitgeber und Staat nutzen
Die Zuschüsse von Arbeitgeber und Staat vermindern zwar nicht das Risiko einer Benzinknappheit, können aber mitunter den Geldbeutel ein wenig schonen. Neben der Absetzung der Fahrkosten im Rahmen der Steuern beteiligen sich vermehrt auch einige Arbeitgeber an den Ausgaben der Mitarbeiter. Im Rahmen eines Fahrkostenzuschuss können Arbeitgeber den Beschäftigten einen Zuschuss für die einfache Fahrt zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz zahlen. Pro Kilometer sind 30 Cent möglich, ab 21 Kilometer sogar 35 Cent.
Andere Arbeitgeber zahlen den Mitarbeitern einen sogenannten Tankzuschuss, damit der tägliche Arbeitsweg bewältigt werden kann. Sowohl das Kilometergeld wie auch der Tankzuschuss ist für den Arbeitnehmer in der Regel steuerfrei, während der Arbeitgeber auf diese Leistungen keine Sozialabgaben entrichten muss.