Inhaltsverzeichnis:
- Einleitung
- Steuerrückzahlung: Nicht jeder nimmt seine Möglichkeit wahr
- Steuerrückzahlung nur mit Lohnsteuerbescheinigung
- Steuererklärung einreichen: Frist beachten
- Steuerrückzahlung beantragen: Welche Einnahmen müssen angegeben werden
- Steuererklärung online: Durch welche Kosten wird die Lohnsteuer reduziert
1. Einleitung
Viele Arbeitnehmer schauen jeden Monat mit Sorge auf die erhaltene Lohnabrechnung. Denn nicht selten werden enorme Summen für die Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen. Je nachdem, wie hoch der Verdienst ist, bedient sich der Fiskus mit bis zu 45 Prozent am schwer verdienten Geld. Da kommt natürlich die Frage auf, ob und vor allem wie die Lohnsteuer beispielsweise über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.
2. Steuerrückzahlung: Nicht jeder nimmt seine Möglichkeit wahr
Doch nicht alle Steuerzahler bzw. Arbeitnehmer reichen ihre Steuererklärung beim Finanzamt ein. Auf diese Weise werden jedes Jahr mehrere Millionen Euro an den Staat verschenkt. Das liegt zum einen daran, dass viele Arbeitnehmer immer noch der Meinung sind, dass für die Einreichung eine Steuerberatung o.Ä. notwendig ist. Dem ist aber nicht so. In der heutigen Zeit lässt sich die Steuererklärung online erledigen.
In diesem Fall muss weder viel Zeit eingeplant noch fundiertes Wissen vorhanden sein. Denn die meisten Onlineportale für Steuererklärung führen die Nutzer Schritt für Schritt durch den Prozess. So muss definitiv kein Geld mehr verschenkt werden.
3. Steuerrückzahlung nur mit Lohnsteuerbescheinigung
Eine Voraussetzung, um die Steuererklärung einreichen zu können, gibt es aber dennoch: Die jährliche Lohnsteuerbescheinigung. Nur mit dieser kann eine mögliche Steuerrückzahlung beantragt werden. Dementsprechend müssen die meisten Arbeitnehmer bis zum Jahresende warten. Denn erst am Ende des Geschäftsjahres werden von den Unternehmen die Lohnsteuerbescheinigungen für die Arbeitnehmer erstellt.
4. Steuererklärung einreichen: Frist beachten
Arbeitnehmer, die freiwillig eine Steuererklärung einreichen wollen, müssen keine Frist beachten. Die meisten Angestellten und Arbeitnehmer sind demnach nicht verpflichtet eine Erklärung beim Finanzamt abzugeben. In diesem Fall werden aber auch, wie bereits erwähnt, Gelder verschenkt. Verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung sind Steuerpflichtige mit der Steuerklasse 3 oder 4 mit Faktor 5 oder 6, Selbstständige und Freiberufler und Arbeitgeber. Darüber hinaus muss auch dann eine Steuererklärung abgegeben werden, sofern eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Eintrag eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte
- Nebeneinkünfte größer als 410 EURO (z.B. ALG I, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld)
- mehrere Arbeitgeber
- Kapitalerträge, auf die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurden
- Verlustvortrag aus dem Vorjahr
- Aufforderung des Finanzamtes zur Steuererklärung
Sofern das Finanzamt eine Steuererklärung verlangt, ist diese bis zum 31. Juli einzureichen.
5. Steuerrückzahlung beantragen: Welche Einnahmen müssen angegeben werden
Neben den Einkünften aus der nicht selbstständigen Arbeit müssen auch alle weiteren Einnahmen in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu gehören Lohnersatz-Leistungen sowie alle sonstigen Einkünfte wie vermögenswirksame Leistungen und Entschädigungsleistungen.
6. Steuererklärung online: Durch welche Kosten wird die Lohnsteuer reduziert
Um eine Steuerrückzahlung zu erhalten, können die Kosten der Lohnsteuer reduziert werden. Das geht sowohl bei der herkömmlichen Einreichung der Steuererklärung in Papierform sowie über die verschiedenen Onlineportale für Steuererklärung. Absetzbar sind demnach Werbungskosten, Sonderausgaben und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Als Werbungskosten werden Ausgaben bezeichnet, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Zu den Werbungskosten gehören demnach:
- Fahrtkosten zur Arbeitsstelle
- Gebühren und Kosten für Weiterbildung und betriebliche Seminare
- Beiträge für Gewerkschaften oder Bundesverbände
- Kosten für einen Arbeitsplatz zu Hause
Sonderausgaben sind hingegen alle Kosten, die nicht in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, sich aber dennoch steuermindernd auswirken. Dazu gehören beispielsweise:
- Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr
- Beiträge der privaten Rentenversicherung
- Beiträge zu einer privaten Kranken-Zusatzversicherung
- Unterhaltszahlungen
- Spenden jeglicher Art
- Eigenanteil zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung
Zu guter Letzt hätten wir noch die haushaltsnahen Dienstleistungen. Mit diesen können beispielsweise die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Steuer abgesetzt werden. Aber auch Mieter haben die Möglichkeit die anteiligen Kosten der Treppenhauspflege in der Steuererklärung aufzuführen.
Wie bereits erwähnt muss für die Abgabe der Steuererklärung keine Steuerberatung in Anspruch oder gar ein Steuerberater beauftragt werden. Die Onlineportale für Steuererklärung bieten den Nutzern alles, was diese wissen müssen, um sich die Steuerrückzahlung vom Finanzamt wiederzuholen.