Die einheitlichen Regelungen für Verbraucherkredite richten sich an Kreditsummen zwischen 200,- und 75.000,- Euro. Die klaren Regelungen werden für mehr Transparenz auf dem europäischen Kreditmarkt sorgen. Das Antragsverfahren wird durch ein einheitliches Formular ergänzt. Für mehr Überblick sorgt die Regelung, dass alle Kosten detailliert aufgelistet werden müssen. Kredite dürfen nur noch mit dem Effektivzins beworben werden, welcher auch die Kosten für Bearbeitung, Vermittlung, Kontoführung und mögliche Restschuldversicherungen enthalten wird. Durch diese Regelung bekommen Kreditnehmer einen sofortigen Überblick über anfallende Kosten und können so gleich erkennen, ob sich ein Kreditangebot lohnt.
Mit der neuen Regelung dürfen auch ausländische Kreditgeber auf Institute wie die SCHUFA zurück greifen. Dadurch kann die Bonitätsprüfung aufgrund der vorliegenden Daten europaweit durchgeführt werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht ist jetzt europaweit gültig. Die Kündigungsfrist für Kreditnehmer beträgt europaweit höchstens einen Monat, Kreditgeber haben einen Kündigungszeitraum von bis zu zwei Monaten. Mit den neuen Regelungen können sich Kreditnehmer noch besser über die Konditionen von europäischen Krediten informieren und diese auch besser mit einander vergleichen.