1. Einleitung
Von dem Begriff Schuldschein wird wohl jeder schon sicherlich einmal gehört haben. Schließlich war der Schuldschein vor einigen Jahrhunderten auch in Deutschland gang und gäbe. Irgendwann ist dieser jedoch ein wenig in Vergessenheit geraten. Zumindest bis jetzt. Denn anscheinend erlebt der Schuldschein ein regelrechtes Comeback – vor allem als Schuldscheindarlehen.
Was genau ist ein Schuldschein überhaupt?
Im Grunde genommen ist der Schuldschein ein schriftliches Eingeständnis einer Schuld. Der Schuldschein an sich gilt jedoch nicht als Wertpapier und kann demnach auch nicht als solches verkauft werden. In dem Schriftstück wird also festgehalten, dass Person A Person B Summe X schuldet. Nach Begleichung der Schuld kann Person A den Schuldschein von Person B zurückverlangen, da eine Schuldbegleichung erfolgt ist.
Mittlerweile wird der Schuldschein häufig als Schuldscheindarlehen bezeichnet. Es handelt sich demnach um eine spezielle Form des Darlehens, das häufig an Unternehmen oder Kreditinstitute vergeben wird. In einigen Ausnahmefällen können aber auch Privatpersonen von dieser Darlehensform profitieren und unter Umständen schuldenfrei durch Schuldscheine werden.
3. Was muss beim Schuldschein beachtet werden?
Der Schuldschein an sich gilt als anerkannter Vertrag und muss demnach immer in Schriftform verfasst werden. Nur auf diese Weise kann der Schuldschein beispielsweise in einem Zivilprozess als Beweismittel gewertet werden. Wichtig ist zudem, dass sich bestimmte Rahmenbedingungen in dem Schriftstück finden lassen. Neben dem Namen und der Anschrift von Darlehensgeber und Darlehensnehmer müssen zudem:
- Kreditsumme in Zahlen und Worten
- Datum, bis wann die Summe zurückgezahlt werden muss
- Möglicher Zinssatz
- Ort und Datum der Unterzeichnung
- Unterschriften beider Vertragsparteien.
Nur mit diesen Angaben kann der Schuldschein auch als solcher gewertet werden. Allerdings sollte in diesem Fall auch berücksichtigt werden, dass Schuldscheine eine Verjährungsfrist besitzen. Drei Jahre ab Unterzeichnung (sofern kein Datum der Rückzahlung vereinbart wurde), kann der Darlehensgeber sein Geld zurückfordern. Nach Überschreitung der Verjährungsfrist ist eine Geltendmachung nicht mehr möglich. Die Verjährungsfrist kann jedoch durch Mahnungen oder Zahlungserinnerungen stetig verlängert werden.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen stellt das Schuldscheindarlehen vor allem für Gläubiger ein hohes Risiko dar, sofern sie einem Darlehensnehmer beispielsweise Geld für eine Umschuldung leihen möchten. Deshalb empfiehlt es sich vor allem für die Darlehensgeber möglichst präzise Angaben im Schuldschein festzuhalten und zudem die Bonität der Darlehensnehmer im Vorfeld sorgsam zu überprüfen. Aus diesem Grund werden nicht selten auch weitere Sicherheiten im Schuldschein vermerkt.
Schuldscheine sind im Grunde genommen eine sehr einfache und flexible Möglichkeit des Darlehens. So lassen sich die Rahmenbedingungen individuell an die Vertragspartner anpassen. Allerdings birgt eine solche Form des Darlehens vor allem für den Darlehensgeber immer ein gewisses Restrisiko.